Mai 25, 2018
In
Wohlverhaltensphase
Sie beginnt mit der Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung und dauert sechs Jahre.
- Während der Wohlverhaltensperiode ist der Schuldner verpflichtet:
- eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben,
- den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abzutreten, der dies dann an die Gläubiger verteilt,
- wenn er arbeitslos ist, sich um Arbeit zu bemühen und jede zumutbare Arbeit anzunehmen,
- jeden Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel und Wechsel in den Familienverhältnissen anzugeben,
- ererbtes Vermögen zur Hälfte abzuführen.
Wenn der Schuldner diesen „Obliegenheiten“ nachkommt, erteilt das Gericht nach Ablauf der sechs Jahre die Restschuldbefreiung.
Kategorie:
Glossar
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