Vorläufiges Insolvenzverfahren

Das vorläufige Insolvenzverfahren ist der Zeitraum zwischen Antragstellung und Insolvenzeröffnung. Darin wird von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen geprüft, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt. Zusätzlich ordnet das zuständige Insolvenzgericht in aller Regel Sicherungsmaßnahmen an, damit kein Gläubiger durch eine Veränderung des schuldnerischen Vermögens benachteiligt wird. Diese Aufgabe obliegt dem vorläufigen Insolvenzverwalter, der meist zugleich als Sachverständiger eingesetzt ist. Das vorläufige Verfahren dauert bis zu drei Monaten.

Kategorie: Glossar
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