Verfahrenskosten

Unter Verfahrenskosten versteht man zum Beispiel Gerichtskosten, Kosten für Anwalt und Treuhänder. Diese sind vom Schuldner zu tragen. Das Insolvenzgericht kann dem Schuldner die Verfahrenskosten auf Antrag stunden, sofern keine ausreichenden Mittel vorhanden sind. Die Verfahrenskosten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung.

Kategorie: Glossar
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