Überschuldung

Eine Überschuldung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn „das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt“. Maßgebend ist dabei auch, dass die Schulden selbst durch regelmäßige Einnahmen langfristig nicht mehr beglichen werden können. Auch längerfristige Liquiditätsprobleme können zur Überschuldung führen.

Kategorie: Glossar
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