Treuhänder / Insolvenzverwalter

Örtlicher Rechtsanwalt, der vom Insolvenzgericht bestimmt wird. Steht als Vermittler zwischen dem Schuldner und den Gläubigern. Er wickelt die Insolvenzverfahren ab und muss während der Wohlverhaltensphase vom Schuldner über „Änderungen in den Lebensverhältnissen“ (Arbeit, Wohnadresse, Familienstand) informiert werden. Er verteilt die Zahlungen des Schuldners quotal an die Gläubiger (abzüglich der Verfahrenskosten).

Kategorie: Glossar
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