Sicherungsgläubiger

Sicherungsgläubiger sind Gläubiger, die ihre Forderung besichert haben, etwa durch ein Pfand oder eine Bürgschaft. Sicherungsgläubiger erhalten deshalb ihre Forderungen vorrangig zurück („vorrangige Gläubiger“). Dies sind in der Regel Kreditinstitute und Lieferanten.

Kategorie: Glossar
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