Selbständig trotz Insolvenz

Grundsätzlich kann auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens eine neue, selbständige Tätigkeit aufgenommen werden. Abhängig vom aktuellen Verfahrensstand des Insolvenzverfahrens, ist die Zustimmung des Insolvenzverwalters erforderlich. Dies gilt besonders dann, wenn neue Verbindlichkeiten eingegangen werden müssen.

Kategorie: Glossar
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