Mai 25, 2018
In
Regelinsolvenz
Insolvenzverfahren für Einzelfirmen, GbR, OHG, aktive Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende oder frühere, mit mehr als 19 Gläubigern. Ein vorheriger Einigungsversuch ist nicht nötig, kann aber durchaus versucht werden.
Kategorie:
Glossar
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