Regelinsolvenz

Insolvenzverfahren für Einzelfirmen, GbR, OHG, aktive Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende oder frühere, mit mehr als 19 Gläubigern. Ein vorheriger Einigungsversuch ist nicht nötig, kann aber durchaus versucht werden.

Kategorie: Glossar
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