Mai 25, 2018
In
Mietschulden
Der Vermieter darf die Wohnung fristlos kündigen, wenn der Mieter bei zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist oder wenn über einen längeren Zeitraum nur Teilbeträge der Monatsmiete bezahlt wurden und der Rückstand insgesamt zwei (Netto-) Monatsmieten beträgt.
Kategorie:
Glossar
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