Mai 25, 2018
In
Lohn-/Gehaltspfändung
Ein weiterer wichtiger Weg um Forderungen durchzusetzen ist die Lohn- oder Gehaltspfändung. Der Gläubiger stellt beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Lohn- und Gehaltspfändung. Das Gericht stellt einen Pfändungsbeschluss aus der dem Arbeitgeber des Schuldners zugestellt wird. Dieser ist danach gesetzlich verpflichtet, für die Durchführung einer Lohn- und Gehaltspfändung zu sorgen. Höhe der möglichen Pfändung ergibt sich aus der Pfändungstabelle.
Kategorie:
Glossar
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