Juristische Person

Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Die juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden. Beispiele: Eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, Genossenschaften, Firmen (AG, GmbH, KG u.a.), Körperschaften öffentlichen Rechts und Behörden.

Kategorie: Glossar
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