Ist das legal? Haben Sie den Datenschutz berücksichtigt?

Die Insolvenzordnung ermöglicht die Abfrage von Daten insolventer Personen oder Unternehmen. Das schützt einerseits die Gläubiger, andererseits auch die Schuldner, die nur durch Veröffentlichung eine Restschuldbefreiung erhalten können. Die Vorgaben zum Datenschutz werden in der Lösung berücksichtigt, auch die der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab Mai 2018.

Kategorie: FAQ
No Comments

Post a Comment