Insolvenzverschleppung

Wenn eine Insolvenz nicht rechtzeitig durch die Geschäftsleitung angemeldet, sie also „verschleppt“ wird, liegt eine Insolvenzverschleppung vor. Dabei handelt es sich u.a. um einen Straftatbestand, der mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Kategorie: Glossar
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