Mai 25, 2018
In
Insolvenzverschleppung
Wenn eine Insolvenz nicht rechtzeitig durch die Geschäftsleitung angemeldet, sie also „verschleppt“ wird, liegt eine Insolvenzverschleppung vor. Dabei handelt es sich u.a. um einen Straftatbestand, der mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Kategorie:
Glossar
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