Insolvenzstraftaten

Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Schlusstermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder während der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c (Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung) des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt wird.

Kategorie: Glossar
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