Insolvenzgericht

Gericht, welches die gerichtlichen Insolvenzverfahren prüft und durchführt. Insolvenzgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Antragstellers. Bei Privatpersonen ist dieser der Hauptwohnsitz, bei (ehemals) Selbstständigen usw. ggf. auch der Ort in dem die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wurde.

Kategorie: Glossar
No Comments

Post a Comment