Insolvenzgeld

Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens haben für die Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens Anspruch auf „Insolvenzausfallgeld“, meist nur „Insolvenzgeld“ genannt. Mit dem Insolvenzgeld sind die Gehaltszahlungen der von der Insolvenz betroffenen Mitarbeiter für bis zu drei Monate abgesichert. Das Insolvenzgeld wird ausgezahlt von der Bundesagentur für Arbeit, aber nicht durch diese finanziert, sondern durch eine spezielle Umlage, die alle deutschen Kapitalgesellschaften zahlen. Das Insolvenzgeld wird erst gezahlt nach Ende des vorläufigen Insolvenzverfahrens. Es wird deshalb in aller Regel durch die Insolvenzverwalter vorfinanziert.

Kategorie: Glossar
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