Insolvenzeröffnung

Mit der Insolvenzeröffnung endet das vorläufige Insolvenzverfahren“ (siehe „vorläufiges Insolvenzverfahren“) und das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den Insolvenzverwalter über.

Kategorie: Glossar
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