ESUG

Das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ reformiert die seit dem 1. Januar 1999 geltende Insolvenzordnung in wichtigen Teilen. Insbesondere soll es leichter werden, ein Unternehmen durch einen Insolvenzplan (siehe „Insolvenzplan“) zu sanieren. Umstritten ist, inwieweit die vorgesehene weit reichende Mitbestimmung der Gläubiger die Unabhängigkeit der Insolvenzverwalter beeinträchtigt. Das ESUG ist am 1.3.2012 in Kraft getreten.

Kategorie: Glossar
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