Mai 25, 2018
In
Eigenverwaltung
Bei der Eigenverwaltung wird das insolvente Unternehmen im eröffneten Insolvenzverfahren durch die bisherige Geschäftsführung selbst geführt. Statt eines Insolvenzverwalters bestellt das zuständige Insolvenzgericht einen „Sachwalter“, der die Geschäftsleitung begleitet und überwacht.
Kategorie:
Glossar
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