Eidesstattliche Versicherung

Bei ergebnisloser Zwangsvollstreckung, kann der Gläubiger verlangen, dass der Schuldner dem Gerichtsvollzieher präzise und wahrheitsgemäße Auskünfte über seine aktuellen Einkommens- Vermögensverhältnisse samt Schulden (an Eides statt) gibt. Diese Erklärung soll dem Gläubiger die Eintreibung der offenen Forderung erleichtern.

Kategorie: Glossar
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