Bürgschaft

Ein Dritter verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger für die Zahlungsverpflichtung des Schuldners einzustehen. Der Bürge haftet in den meisten Fällen genauso wie der Hauptgläubiger (oft ohne einen eigenen wirtschaftlichen Vorteil zu haben).

Kategorie: Glossar
No Comments

Post a Comment