Auswahl des Insolvenzverwalters

Ein Insolvenzverwalter wird in richterlicher Unabhängigkeit von einem Insolvenzrichter bestellt. Dieser wählt die Insolvenzverwalter aus einer Vorauswahlliste aus, die er selbst führt. Wer in diese Liste aufgenommen wird (und wer nicht), ist allerdings nicht einheitlich geregelt. Der VID fordert deshalb seit langen bundeseinheitliche Kriterien, um sicher zu stellen, dass nur geeignete Bewerber bestellt werden.

Kategorie: Glossar
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