Wohlverhaltensphase
Sie beginnt mit der Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung und dauert sechs Jahre. Während der Wohlverhaltensperiode ist der Schuldner verpflichtet: eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben, den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abzutreten, der dies dann an die Gläubiger verteilt, wenn er arbeitslos...