Unternehmen und Privatpersonen, um eine geplante oder laufende Geschäftsbeziehung abzusichern. Wir erlauben nur Personen und Organisationen den Zugriff, die einen berechtigtes Interesse an diesen Informationen haben und dies generell vor der Abfrage durch Anklicken eines entsprechenden Erklärungstextes bestätigen.
Die Insolvenzordnung ermöglicht die Abfrage von Daten insolventer Personen oder Unternehmen. Das schützt einerseits die Gläubiger, andererseits auch die Schuldner, die nur durch Veröffentlichung eine Restschuldbefreiung erhalten können. Die Vorgaben zum Datenschutz werden in der Lösung berücksichtigt, auch die der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab Mai 2018.
Über eine Web-Adresse haben Sie Online-Zugriff auf das Portal; hier können Sie über bestimmte Suchkriterien zugreifen und auswählen. Zusätzlich ist der Zugriff über integrierte Software-Lösungen (Datenqualität, CRM, Shop-Systeme und weitere) via Webservices realisiert.
Eine Einzelabfrage kostet nur 12 Cent, zusätzlich sind Abonnements auf bestimmte Einträge (Firmen, Personen) erhältlich. Der Zugriff über angeschlossene Software-Pakete ist über individuell definierte Preisstufen möglich. Ein integriertes Abrechnungsmodul ermittelt die Kosten und führt die Zahlungen durch.
Die Einträge sind tagesaktuell, die Einträge aus den Handelsregistern sind ab 2005 verfügbar. Informationen zu Privatinsolvenzen folgen den gesetzlichen Vorschriften zur Löschung.
Die Daten liegen in einem speziell abgesicherten Rechenzentrum. Eigentümer ist die SolvencyCheck International AG, Schweiz.
Die Daten basieren 1:1 aus den Einträgen in den Handelsregistern und Insolvenzregistern der deutschen Amtsgerichte. Unsere Lösung korrigiert offensichtlich falsche Einträge, z.B. von Orts- und Straßennamen, um die Suche korrekt durchführen zu können. Sie behält aber die ursprüngliche Schreibweise innerhalb der Meldungen bei.
Dieses Recht haben die Betroffenen als Firmenkunden gegenüber den Amtsgerichten, die für die Einträge im Handelsregister verantwortlich sind. Nachweislich falsche Informationen korrigieren wir. Ein Löschungsrecht besteht innerhalb von Einträgen im Handelsregister nicht. Informationen zu Privatinsolvenzen unterliegen einer Löschungsverpflichtung, die wir berücksichtigen.
Die Informationen stammen aus der Plattform Handelsregister.de und Insolvenzbekannmachungen.de sowie aus den ebenfalls öffentlichen Plattformen der Amtsgerichte.
Die Gründe für die Öffentlichkeit haben wir oben unter Punkt 2 erläutert.
Die Daten zu einer Privatinsolvenz müssen 6 Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gelöscht werden.
Die Lösung von „SolvencyCheck“ beinhaltet ausdrücklich keine Bewertungen über die Bonität oder Ratings, wie sie von Wirtschaftsauskunfteien vorgenommen wird, sondern basiert ausschließlich auf veröffentlichungspflichtigen Fakten aus offiziellen Registern.
Wir liefern günstige, tagesaktuelle und qualitätsgesicherte Informationen zu Handelsregister-Einträgen sowie zu Privat- und Firmen-Insolvenzen. Unsere Daten können über ein Portal sowie durch angeschlossene Software-Systeme eingesehen und übernommen werden.
Eine Mitgliedschaft in Verbänden oder Vereinen ist für die Lieferung der Daten nicht erforderlich.
Im Gegensatz zu den großen Wirtschaftsauskunfteien, die zusätzliche Daten zur Bonität erheben, sind die Daten stets aktuell, da sie nicht aufwendig redaktionell bearbeitet werden müssen.